Steuerberatung
Dr. jur. Christina Hellmuth Rechtsanwältin & Steuerberaterin Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)
Nürnberger Str. 44
91207 Lauf an der Pegnitz
Tel: 09123 - 97990
Mob: 0173 4967708
RECHNUNGSWESEN
Das Rechnungswesen ist der Kernpunkt der Steuerberatung. Sie als Unternehmer müssen Ihre Zahlen kennen, um Ihren Unternehmenserfolg zu bewerten und zukunftsorientiert am Markt bestehen zu können. In Form von monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Bereitstellen von Kennzahlen, Liquiditätsberechnungen, Controllingreports und Cashflowbetrachtungen stehe ich Ihnen laufend zur Seite, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und trotzdem die steuerliche und betriebswirtschaftliche Betrachtung stets im Auge behalten wird.
JAHRESABSCHLÜSSE
Der sorgfältigen Erstellung des Jahresabschlusses kommt in der Kanzlei besondere Bedeutung zu, da dieser sowohl eine wesentliche Grundlage für eine verlässliche und erfolgreiche Steuerberatung darstellt, als auch gegenüber Banken, Geschäftspartner und Kreditgebern eine wichtige Außenwirkung entfaltet.
Zu den Leistungen zählen hierbei der Jahresabschluss bzw. die Einnahme-Überschuss-Rechnung, die Erstellung von Bilanzen mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung nebst Erläuterungsbericht, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich die Erstellung eines Anhangs bzw. Lageberichts sowie alle betrieblichen Steuererklärungen wie die Umsatzsteuerjahreserklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung.
Im Rahmen einer Jahresabschlussbesprechung werden Ihre Ergebnisse analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten herausgearbeitet, sodass Sie Ihr Unternehmen erfolgreich führen können.
Steuererklärungen
Das deutsche Steuerrechtssystem erfordert eine Vielzahl von Steuererklärungen, die stets vollständig und fristgerecht eingereicht werden müssen, wobei die Komplexität immer weiter zunimmt.
Unabhängig davon, ob es sich um die Erstellung Ihrer betrieblichen Steuererklärungen, wie die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, den Jahresabschluss u.a. oder um Ihre private Steuererklärung nebst jedweden Anlagen handelt, übernehme ich gerne für Sie die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten.
RECHTSBEHELFSVERFAHREN
Sollte das Finanzamt einmal nicht der eingereichten Steuerklärung entsprechen, ist ein Rechtsbehelfsverfahren, d.h. zunächst ein Einspruch notwendig. Wird im weiteren Verlauf keine Einigung mit dem Finanzamt erzielt, so bleibt nur ein gerichtliches Verfahren vor dem Finanzgericht.
Ich vertrete Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich vor den Behörden und Finanzgerichten. Als zugelassene Rechtsanwältin verfüge ich hierbei über die notwendige Prozesserfahrung um eine umfassende Verteidigung zu gewährleisten.
Steuerstrafrecht
Der Verdacht einer Steuerhinterziehung wird mittlerweile durch die Behörden und Gerichte schnell in den Raum gestellt. Nicht nur gegen den Täter, sondern auch den Gehilfen, in Form von Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wird oftmals vorschnell ein Verfahren eingeleitet.
Haben Sie ein Schreiben der Buß- und Strafsachenstelle oder gar einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten, ist schneller Handlungsbedarf geboten. In vielen Fällen kann hierbei eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.
Als eine Kernkompetenz meiner Tätigkeit übernehme ich gerne Ihre Verteidigung, beginnend bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis hin zur Hauptverhandlung und dem Vollstreckungsverfahren.